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Leistungen

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Immer gut beraten mit Kfz-Sachverständigen- und Ingenieurbüro Hoppe und Ganter

Gutachten für Kraftfahrzeugen und motorisierten Maschinen

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Die Hauptuntersuchung führen wir im Namen und Auftrag der KÜS durch

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Wir beraten Sie gerne persönlich in allen technischen Fragen

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Tätigkeit eines Sachverständigen

Was wir für Sie leisten

Die Tätigkeit eines Sachverständigen ist, obwohl er es nahezu ausschließlich mit Kraftfahrzeugen und motorisierten Maschinen zu tun hat, äußerst vielseitig und interessant. Dies liegt im Wesentlichen an der Vielzahl verschiedener Fahrzeuge und Gerätschaften sowie der Unterschiedlichkeit der Fragestellungen, die vom Sachverständigen zu bearbeiten und zu beantworten sind.

Wir beschäftigen uns nicht nur mit Pkw, Lkw, Motorrädern und Anhängern, sondern insbesondere auch mit Oldtimern. Egal, ob ihm Rahmen eines Unfalles, einer Bewertung oder technischen Untersuchung. Einzelheiten und Details erfahren unter den nachfolgenden Stichpunkten.

Gutachterliche Tätigkeit

Diese Art der Gutachten werden am häufigsten erstellt. Im Haftpflicht-Schadenfall kann der Halter des Fahrzeugs bzw. dessen Anwalt einen Sachverständigen seiner Wahl damit beauftragen, den Schaden festzustellen und zu kalkulieren.

Falls nötig werden Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ebenfalls vom Sachverständigen ermittelt und in das Gutachten mit aufgenommen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass in einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt keine Wertminderung für einen erlittenen Fahrzeugschaden ausgewiesen werden kann. Es sollte also in jedem Fall ein Sachverständiger das Fahrzeug besichtigen.

Sollte der Schadenumfang zu gering sein, sodass gegebenenfalls lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, dann fertigen wir statt eines vollständigen Gutachtens eine Reparaturkostenkalkulation an, mit deren Hilfe dann der berechtigte Schadenersatzanspruch bezüglich des Fahrzeugschadens eingefordert werden kann.

Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass im Haftpflichtschadenfall ein freier und unabhängiger Sachverständiger Ihrer Wahl und nicht ein von der regulierungspflichtigen Versicherung beauftragter Sachverständiger Ihr Fahrzeug besichtigt und den eingetretenen Schaden kalkuliert.

Eine Fahrzeugbewertung ist immer dann sinnvoll, wenn an einem Fahrzeug umfangreiche An- und Umbaumaßnahmen vorgenommen worden sind, zum Beispiel Tuningmaßnahmen. Dadurch muss der zu versichernde Wert ermittelt werden, damit das Fahrzeug nicht unter- bzw. überversichert wird.

Desweiteren kann eine Bewertung erforderlich werden, wenn ein Fahrzeug verkauft werden soll und der genaue Wert unbekannt ist. Ein weiterer Aspekt ist die Bewertung eines Fuhrparks eines größeren Betriebes, um einen Überblick über das Vermögen zu erlangen. Oftmals kann eine Bewertung auch erforderlich werden, wenn das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen herausgenommen werden soll, um einen Wertnachweis für das Finanzamt zu haben.

Zudem bewerten wir Fahrzeuge, die aus (vorzeitig beendeten) Leasing- oder Finanzierungsverträgen zurück an den Händler gehen.

Wir bewerten nicht nur Pkw und Motorräder, sondern auch Nutzfahrzeuge, Unikate sowie Spezialfahrzeuge.

Besonders wichtig sind Bewertungen für die Besitzer von Oldtimern. Hierzu erfahren Sie im nächsten Menüpunkt mehr.

In diesen Bereich fallen alle Gutachten, die über Oldtimer erstellt werden. Die wichtigsten Gutachten sind hier die Bewertung und das Schadengutachten.

Die Bewertung eines Oldtimers ist im Allgemeinen schwieriger und aufwändiger als die Bewertung von modernen Pkw, da nicht nur der Erhaltungsgrad des Fahrzeugs eine große Rolle spielt, sondern beispielsweise auch, ob bei einer Restaurierung Originalteile verwendet wurden und wie viele Fahrzeuge des bestimmten Typs überhaupt noch im Umlauf sind.

Aber vor allem dann, wenn es darum geht, einen Oldtimer zu versichern, ist es unerlässlich, eine unabhängige Bewertung durchführen zu lassen, um im Falle eines Falles das Fahrzeug nicht zu gering versichert zu haben.

Die Schadenkalkulation kann nicht ohne weiteres derart problemlos per EDV durchgeführt werden wie dies bei einem herkömmlichen Pkw der Fall wäre, da zum Teil moderne Instandsetzungsmethoden nicht angewendet werden können und die Lackierung teilweise mit einem erheblich höheren Zeitaufwand verbunden ist.

Mit diesen Schwierigkeiten und Fragestellungen muss sich der Sachverständige in Zusammenhang mit Oldtimern beschäftigen. Deshalb nimmt die Behandlung von Oldtimern eine gesonderte Stellung ein.

Technische Gutachten werden vom Sachverständigen immer dann gefordert, wenn die Frage nach Ausfallursachen von Aggregaten wie Motor oder Getriebe gestellt wird. Desweiteren fallen in diesen Bereich Untersuchungen zu unsachgemäß reparierten Karosserie- und Lackschäden.

Die Untersuchung auf verschwiegene Vorschäden ist eines unserer Spezialgebiete.

Vereinfachend zusammengefasst kann man sagen, dass jeder Schaden, der nicht unfallbedingt eingetreten ist mit dieser Art der Gutachten behandelt werden kann.

Wir erstatten technische Gutachten sowohl für Gerichte und Staatsanwaltschaften als auch für Rechtsanwälte und deren Mandanten bzw. für Privatpersonen.

Ein Havariegutachten wird im Regelfall dann benötigt, wenn es um Ladungssicherung und Ladungs- oder Transportschäden geht.

Im Zuge der Erstattung eines Havariegutachtens ist es erforderlich, dass sich der Sachverständige gegebenenfalls um die Umladung der havarierten Ware kümmert, Verwertungsmöglichkeiten für die beschädigte Ware erkennt und vor allem einen guten Blick dafür hat, welche Warenteile tatsächlich beschädigt sind und welche nicht.

Zudem gehören die Beurteilung von Ladungssicherungsmaßnahmen sowie Verpackungen zum Aufgabengebiet des Havariekommissars.

Der Bereich Lackgutachten könnte theoretisch auch in die Kategorie „Technische Gutachten“ fallen. Allerdings sind Fahrzeuglackierung mittlerweile ein sehr komplexes Thema, sodass es erforderlich ist, sich auf diesem Gebiet gesondert weiterzubilden.

Wir begutachten sowohl Lackierungen von Neufahrzeugen als auch Instandsetzungs- bzw. Reparaturlackierungen zum Beispiel auf Mängel, Beschädigungen und Gleichmäßigkeit.

Die Gasprüfungen nach G607 sind vor allem für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen interessant. Die Gasanlagen in diesen Fahrzeugen müssen, vor allem zur eigenen Sicherheit, regelmäßig abgenommen und überprüft werden.

Zu Fahrzeugen, die an ihrem Standort dauerhaft ortsfest aufgebaut sind, zum Beispiel auf einem Campingplatz, fahren wir auch gerne hin, um Ihnen diese Pflichtabnahme zu erleichtern.

Die Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Geräte, die nach diesen Vorgaben geprüft werden müssen, sind zum Beispiel Hebebühnen, kraftbetriebene (elektrische) Tore, Gabelstapler und Werkstattkräne.

Diese UVV-Prüfungen sind also hauptsächlich für Werkstätten und Betriebshöfe interessant und vor allem wichtig. Die Werkstattleiter können durch die regelmäßige Durchführung der Prüfungen schwere Unfälle durch technisches Versagen vermeiden.

Je nach Wunsch des Betriebes, in dem diese Untersuchungen fällig sind, führen wir diese auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durch, um die von Betrieb durchzuführenden Arbeiten nicht unnötig zu stören oder aufzuhalten.

Hoheitliche Prüftätigkeit

Wir führen diese hoheitlichen Tätigkeiten im Namen und Auftrag der KÜS durch. Wir prüfen sowohl in diversen Werkstätten in und um Achern, als auch an unserer Prüfstelle, die dazu mit allen erforderlichen Messeinrichtungen und Messgeräten ausgestattet ist.

Durch die KÜS als kompetenten Partner haben wir Zugriff auf sämtliche für die Prüftätigkeit relevanten Fakten, die von Fahrzeugherstellern oder dem Gesetzgeber herausgegeben werden.

Dadurch können die vorgeschriebenen Untersuchungen an Ihrem Fahrzeug schnell und unkompliziert durch unsere Ingenieure durchgeführt werden.

Ein weiterer Vorteil für Sie liegt in unserer Flexibilität. Wir haben keine starren Öffnungszeiten, sondern können auch zu „ungewöhnlichen“ Zeiten Ihr Fahrzeug prüfen. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine telefonische Terminvereinbarung.

Technische Beratung

Wir beraten Sie gerne in allen technischen Fragen, die in unser Aufgabengebiet fallen. Die beste Beratung erhalten Sie selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch in unserem Büro, aber kleine Probleme können oft auch schon am Telefon oder per Email gelöst werden. Rufen Sie uns einfach an!

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Das Hagelschaden Gutachten von meiner Versicherung war viel zu gering. Dank der professionellen und sachlichen Unterstützung wurde ein neues Gutachten gemacht und schlussendlich von der Versicherung auch anerkannt. Ich bin begeistert. Warum? Es wurde mir umgehend geholfen ein Problem zu lösen und das beste Ergebnis dabei erzielt!

Magalie Schäfer