unverschuldeter Unfall

Was muss ich beachten?

Was muss ich beachten?

Wir erklären Ihnen, was Sie tun sollten, um eine positive Schadenregulierung für Sie zu erreichen.

„Was soll ich tun?“

Unverschuldeter Unfall

Diese Frage muss sich jede/r Geschädigte stellen, wenn sein oder ihr Fahrzeug durch eine andere Person beschädigt worden ist.

Im Regelfall haben Sie, wenn überhaupt, vielleicht alle 10 Jahre einen Unfall. Fragen Sie sich selbst, ob Sie wüssten, was dann zu tun ist. Vermutlich nicht, wenn Sie nicht gerade „vom Fach“ sind, da ein Unfall ein Außnahmeereignis darstellt.

Wir haben Ihnen hier einige Tipps und Hinweise zusammengetragen, die Sie unbedingt beachten sollten, damit der erlittene Schaden nicht noch in einem finanziellen Desaster endet. Denn die neutrale und unabhängige Hilfe bei einem Unfall ist wichtig!

Zum Schluss der gesamten Schadenregulierung wollen Sie doch eigentlich nur, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist und die Ihnen entstandenen Kosten durch den Versicherer des Unfallgegeners ersetzt werden. Aber das kann unter Umständen ein langer Weg werden.

Blättern Sie in unserem Fragekatalog, der Ihnen zeigt, was Sie tun sollten, um eine für Sie positive Schadenregulierung zu erreichen.

Jetzt Tipps und Hinweise durchblättern

Was muss ich beachten?

Rummmmmsssssss!

Unmittelbar nach dem Unfall ist es wichtig ein paar Mal tief durchzuatmen. Selbst ein kleiner Unfall ist eine Ausnahmesituation, in der viel unbewusst abläuft. Aber die kommenden Minuten sollten bewusst genutzt werden, um Informationen zu sichern, die eventuell später gebraucht werden.

Danach Motor aus und Handbremse/Feststellbremse betätigen. Nicht zur Seite fahren! Lassen Sie das Fahrzeug genau so stehen wie es steht, damit diese so genannte Endstellung später dokumentiert werden kann.

Erst jetzt steigen Sie aus und verschaffen sich einen Überblick. Wenn es Verletzte gibt, bitte erst um die Menschen kümmern. Die allermeisten Unfälle laufen aber mit einem reinen Blechschaden ab.

Jetzt beginnt die Dokumentation der Schäden, am besten noch vor eine großen Unterhaltung mit dem Unfallgegner. Wenn er mit seinem Fahrzeug Platz machen will, können Sie ihn bitten noch ein paar Minuten in der ursprünglichen Position zu bleiben. Ist er schon weggefahren, dann ist das auch kein Beinbruch.

Versuchen Sie nicht einen vermeintlichen Schaden wegzuwischen, glauben Sie mir, das klappt nicht. Der Unfallgegner soll an Ihrem Auto auch nichts wegwischen. Bitten Sie ihn, auch an seinem Fahrzeug nichts wegzuwischen.

Mit dem Handy werden die beiden beteiligten Fahrzeug fotografiert, zum einen die Endstellung und zum anderen die Schadenbereich. Beim Fotografieren bitte immer von „fern zu nah“, sodass am Anfang viel Umgebung und wenig Auto zu sehen ist und dann immer mehr Auto und weniger Umgebung. So kann später sehr genau nachvollzogen werden wo die Autos genau standen.

Bei den Schäden machen Sie das ebenfalls. Auch wenn Sie vermeintlich nichts sehen oder erkennen, fotografieren Sie lieber viel zu viel als ein Bild zu wenig. Moderne Handys machen hervorragende Bilder, insbesondere sehr gute Nahaufnahmen, auf denen man oftmals wichtige Details sieht.

Jetzt fotografieren Sie noch die Zulassungsbescheinigung und den Ausweis vom Unfallbeteiligten und jetzt sind schon zwanzig Minuten vorbei.

Mit dieser Dokumentation, die auch gerne 100 und mehr Bilder groß sein darf, sind Informationen gesichert, die sich später als wichtig erweisen können. Und was wäre ärgerlicher ein paar Tausend Euro zu verlieren und weil Sie keine Bilder gemacht haben?

Die einfachste Antwort ist, dass Sie eine/n qualifizierte/n Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen sollten, da Sie damit Ihren eigenen Zeitaufwand auf ein Minimum reduzieren können. Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen, übersichtlichen Schaden oder ein großes Schadenereignis handelt.

Wenn Sie selbst keine qualifizierte Rechtvertretung kennen, können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Außerdem sollten Sie ein Gutachten über den an Ihrem Fahrzeug eingetretenen Schaden erstellen lassen, das dann die technische Grundlage der Schadenregulierung darstellt.

Ohne qualifiziertes Gutachten fehlt im Regelfall am Ende der Regulierung ein Teil des Ihnen zustehenden Geldes.

Die klare Antwort ist: Ja!

Warum?

Weil Sie selbst gar nicht wissen, was Ihnen überhaupt zusteht, oder wissen Sie, ob die massiven Kopfschmerzen mit 300,- € oder 1.000,- € zu vergüten sind? Kennen Sie den fiktiven Haushaltführungsschaden? Und wieviel Zeit wollen Sie in den Schriftwechsel investieren; zehn Stunden, oder mehr?

Wer nur eine der drei Fragen mit nein beantwortet, muss sich praktisch anwaltlich vertreten lassen.

So mancher Geschädigter scheut den Gang zum Sachverständigen, weil er meint, dass die regulierungspflichtige Versicherung mit zu hohem Kosten belastet sei. Stattdessen wird der Kostenvoranschlag von einer Werkstatt eingeholt.

Dabei sollten Sie jedoch bedenken:

  • der Kostenvoranschlag hat keinen Beweiswert
  • ein Kostenvoranschlag weist keinen merkantilen Minderwert aus
  • in einem Kostenvoranschlag sind oftmals nur die groben Arbeiten berücksichtigt, nicht alle erforderlichen Nebenarbeiten, das kann später zu Problemen führen
  • es fehlt der neutrale Dritte, denn der Sachverständige hat nichts davon einen Schaden zu hoch oder zu niedrig zu kalkulieren
  • ohne Sachverständigen gibt es im Regelfall keine aussagekräftige Dokumentation des Schadens

Ohne die Einschaltung eines unabhängigen, neutraen und qualifizierten Sachverständigen stellen Sie sich in eine deutlich schlechtere Positionen gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Die Versicherung kann Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens auch nicht einschränken!

Bei einem Bagatellschaden muss die Versicherung die Kosten eine Gutachtens nicht bezahlen. Aber wissen Sie genau wann ein Bagatellschaden eingetreten ist?

Kommen Sie zu uns, auch wenn Sie meinen, dass ein Bagatellschaden eingetreten sein könnte. Wir begutachten den Schaden und können dann entscheiden, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder eine „schmaleres“ Produkt, mit dem Sie den Schaden abrechnen können und keine Probleme bei der Bezahlung der Kosten haben.

Selbst wenn Sie möglicherweise eine Teilschuld trifft oder treffen könnte, dürfen Sie selbstverständlich trotzdem einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen.

Es gibt sogar viele Fälle, in denen Sie trotz Teilschuld die Gutachtenkosten voll ersattet bekommen können, nämlich immer dann, wenn Sie zudem über eine Vollkaskoversicherung verfügen. In diesem Fall gibt es eine Vielzahl an Schadenpositionen (Reparaturkosten, Wertminderung, …), die Sie statt mit der Quote voll ersetzt erhalten.

Aber selbst dann, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben, sollten Sie nicht auf Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen verzichten.

Warum?

Wenn auf eine unabhängige Schadenermittlung verzichtet wird, kostet das im Regelfall viel mehr Geld als der Teil der Gutachtenkosten, den Sie nach Quote selbst zahlen müssen.

Und Sie verlieren den neutralen Dritten. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich gerade durch eine gute Schadendokumenation erst, dass Sie sogar gar keine Teilschuld bekommen. Das kam schon mehr als einmal vor!

Das ist leider nicht ganz richtig, denn das kostet Sie die neutrale Begutachtung.

Viele Versicherer haben mit den Sachverständigen, mit denen Sie zusammenarbeiten eine Veeinbarung, dass sich die Sachverständigen an die Vorgaben, die die Versicherer stellen, halten müssen. Diese Vorgaben betreffen im Regelfall die Art und Weise wie ein Schaden berechnet werden soll. Auf angestellte Sachverständige trifft das natürlich auch zu.

Und wussten Sie, dass die Dekra für einen sehr großen Versicherer Kalkulationskürzungen durchführt und dabei sogar noch in die „Berichte“ hineinschreibt, dass die Bearbeitung nach Vorgaben der Versicherung erfolgt ist? Unabhängigkeit sieht leider anders aus.

Auch bei einer Teilschuld ist es kein günstiges Angebot, wenn der Versicherer den Sachverständigen für Sie auswählt und bezahlt.

Beispiel gefällig? Gerne!

Nehmen wir an Sie bekommen 30% Teilschuld und haben keine Vollkaskoversicherung (siehe vorherige Frage), Sie erhalten also alle Kosten zu 70% ersetzt.

Der Versicherungssachverständige kalkuliert nach Vorgaben der Versicherung einen Schaden von 3.000,- € und „vergisst“ den merkantilen Minderwert.

Tatsächlich sind die Reparaturkosten jedoch 3.500,- € hoch und Sie haben noch Anspruch auf den merkantilen Minderwert in Höhe von 500,- €. Beides ist im neutralen Gutachten angegeben.

Sie bekommen also 700,- € mehr (70% von 1.000,- €).

Selbst wenn das Gutachten 800,- € kosten würde, dann müssten Sie davon 240,- € (= 30%) selbst bezahlen. Sie haben also 460,- € mehr bekommen als wenn Sie sich auf die kostenlose Lösung eingelassen hätten.

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Hans-Peter Wiegert